Das Kriminalwesen in der Reichsstadt
Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert
Klaus Jürgen Herrmann
Über das Kriminalwesen der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhun¬
dert haben sich nur wenige Quellen erhalten: Einige Ratsprotokolle und we¬
nige Stadtrechungen deuten uns gelegentlich kriminelle Aktivitäten an. jedoch
nicht ein einziger Kriminalprozess - sieht man von Hexenprozessen ab, die hier
weitgehend ausgespart werden sollen - ist in Gänze erhalten geblieben. Man
hat fast alle in Schwäbisch Gmünd verbliebenen Justizakten dieser Zeit in der
Mitte des 19. Jahrhundert als Altpapier verkauft oder zu Makulatur gemacht. So
sind wir bei der Beschreibung von Justizfällen tatsächlich auf Trouvaillen an¬
gewiesen, etwa auf zusätzliche Eintragungen oder Annotationen in den im Jahr
1629 beginnenden Sterbebücher der Hei hg-Kreuz-Pfarrkirche in Schwäbisch
Gmünd oder auf einige Urfehden - das sind Urkunden von Beschuldigten, sich
wegen der Untersuchungen und Untersuchungshaft nicht an der Stadt rächen
zu wollen -, die sich nach staatlichen Aushebungen im hiesigen Stadtarchiv im
19. Jahrhundert heute im Staatsarchiv in Ludwigsburg befinden. Hier und in
den wenigen Chroniken erscheint dann manchmal das auf. was gesucht wird:
Hintergrundwissen etwa zu Morden und Totschlägen, ein Abriss menschlichen
Umgangs mit anderen Menschen, eine angedeutete Verhaltenssoziologie des
Kriminellen im Lebenskosmos einer mittleren Reichsstadt.
Glaube keiner, dass die Justiz in diesen Zeiten nicht auch in der Reichsstadt
Schwäbisch Gmünd hart durchgegriffen hätte: Eine Kriminalordnung aus dem
Jahr 1729 listet auf, dass vom Jahr 1510 bis zum Jahr 1729 die nicht unerheb¬
liche Anzahl von 129 Personen vom Leben zum Tod hingerichtet, ohne waß auf
den Pranger gestellet, mit Ruthen außge strichen, daß Land verwiesen, auf der
Galeen und ewige Gefängnuß verdamt worden, welche auch eine nahmhafte
Zahl. 1
Gehängt, gerädert, geköpft und verbrannt
Wir hätten es heute gerne genauer gew usst und uns eine spezifizierte Auflis-
33
tuns gewünscht. Aber das hat der Schreiber der Kriminalordnung von 1729
anscheinend für nicht so wichtig gehalten. Er beschrankt sich darau , c
wisse Zeitabschnitte genauere Daten nachzuschieben ohne sie je ™mer
zu kommentieren. So sind etwa im Zeitraum von 1529 ^ ^5 - also na^ch
den Wirren des Bauernkriegs, in relativ ruhigen Zeiten ohne Kn »
Reichsstadt an der Rems immerhin 41 Personen gehangt geradert. gekopf
"'D^i^lhnrichtungsstättenfür^^^pfen und Verbrennen befatld “^ ch ^
St Katharina und der Galgen für das Henken an der Oberbettrmger Straße. Nur
einmal, soweit wir wissen, wich man von diesen Hinrichtungsstatten ab: Am
7 Dezember 1529 köpfte man sieben verurteilte Wiedertäufer nicht auf ein
dieser beiden Hinrichtungsplätze, sondern auf dem Remswasen vor den Toren
der Stadt, dort wo heute das neue Fabnkations- und Verw altungs c e au
^Der^intras zu den Hexenverbrennungen in den Jahren 1613 bis 1617 “
der Kriminalordnung von 1729 soll hier nur angeben werden, weil er ein
Schlaglicht des Schreibers der Kriminalordnung auf das eigene männliche Ge¬
schlecht wirft: In seiner Zeit, in der die Hexenverbrennungen als Fehlerund
tödlicher menschlicher Irrtum erkannt worden waren, notiert er lediglic
Zahl der verbrannten so genannten Hexer, die Anzahl der verbrannten Frauen
überseht er als unerheblich, so als wolle er noch zu seiner Zeü rechtfertigend
sa^en es gab natürlich weniger männliche Hexer als weibliche Hexen.
Anno 1613 biß auf Anno 1617 innerhalb 4 Jahren seyend wieder Hexen in ge
fängliche Verhaffi gezogen, darunter nicht mehr alß 5 Mannsbil ei gen esen.
f theils lebendig, theils zuvor mit glüenden Zangen gerissen, an einem Pfahl ver-
drosslet oder mit einem Pulversackh und alß dann auf einem Scheitterhauffen
'^öTe Strafverschärfung für nicht bekannte Delikte vermerkt die Kriminal-
ordnung dann für die Jahre 1617 bis 1652 - also fast die zeitliche Spann
des Dreißigjährigen Krieges - in der zwar lediglich acht Personen pein i
processiret wurden, dafür aber gerädert, in Stucklien zerhauen und lebendig
im Wasser vertrenckht worden. Sozusagen als Abschluss seiner Hinnchtungs-
oeschichte im 16. und 17. Jahrhundert notiert die Krimmalordnung die letzte
Hexenprozesse in der Reichsstadt aus dem Jahr 1684: Sie verfolgten imung
_ das wissen wir heute aus genauen Untersuchungen - auchiwziatop
rende Ziele für Randgruppenangehörige in der Stadt Auch ier J? B
der Tod des Mannes mit Namen vermeldet - wegen bekandter seinei Hexe .
ft der Klein Hänsele mit dem Schwerdt gericht und nebst 3 anderen Hexen
34
verbrennet worden - der im übrigen strafmindemd vor seiner Verbrennung ge¬
köpft wurde, während die mitangeklagten angeblichen Hexen als Namenslose
- wir kennen sie aus anderen Quelle - lebendig verbrannt werden.
Das Jahrhundert beginnt höchstwahrscheinlich mit zwei Hinrichtungen, die
nirgends einen schriftlichen Niederschlag gefunden haben, aber mit großer Si¬
cherheit aus zwei erhaltenen Urfehden - also die schriftliche Versicherung,
sich wegen der Untersuchungshaft nicht an der Stadt Schwäbisch Gmünd zu
rächen - behauptet werden können. Am 27. Oktober 1601 unterschreiben Eva
Baderin von Auernheim und Barbara Baumännin von Essingen ein Schuldge¬
ständnis, dass sie mit zwei Lanndtdieben hauptsächlich von deren wiederholten
Diebstählen gelebt haben. Beide müssen die Reichsstadt und ihr Territorium
für immer verlassen. Ihre Männer hat man - denkt man an die Schwere ihrer
Verbrechen - zu diesem Zeitpunkt bestimmt schon gehenkt. 4
Der Henker verdient sich ein Zubrot als Hundefänger
Kehren wir zu unserer spröden Überlieferungslage zurück und betrachten wir,
was in den Stadtrechnungen der Jahre 1606 und 1609, den einzigen beiden
erhaltenen vor dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, zu unserem The¬
ma zu eruieren ist: Im Zeitraum von April bis August 1606 liegen mindestens
sechs Gefangene - darunter zwei Frauen - im Gefängnis und zwar im Spital
im Loch 5 , im Zeitraum von November desselben Jahres bis Ende Dezember
werden insgesamt 3 Männer in einen der Stadttürme ins Gefängnis gelegt,
zwei davon bezeichnet die Stadtrechnung zusammenfassend als Schurkeler 6 .
Aus der Stadtrechnung erfahren wir so nebenbei, dass der Wasenmeister oder
Henker ein wöchentliches Salär von 6 Batzen erhält. 7 Der Jahres verdienst des
Wasenmeisters betrug demnach an Geld ca. 19 Gulden, ein Amtsbürgermeis¬
ter der Stadt erhält im Vergleich jährlich 100 Gulden Gehalt oder vielmehr
Aufwandsentschädigung. Zweimal noch kann sich der Henker binnen dreier
Monate noch ein Zubrot als Seuchenpolizist in der Stadt dazu verdienen: Am
7. Oktober 1606 und am 12. Januar 1607 rechnet er mit der Stadtkasse ab,
dass er in zwei Etappen über 40 Hunde wegen Seuchengefahr totgeschlagen
hat. 8 Am 30. Oktober 1606 - einem Montag - bessert die gesamte Handwerk¬
erschaft in der Reichsstadt an der Rems im übrigen die beiden Arbeitsstätten
des Henkers - den Hinrichtungsplatz bei St. Katharina und den Galgen an
der Oberbettringer Straße - aus, in ihrer Gesamtheit deshalb, um einzeln dem
Fluch des Ortes und damit der Gefahr der Unzünftigkeit zu entgehen. Nach
diesem Ausbesserungswerk verspeist und vertrinkt die gesamte Handwerker¬
schaft die nicht gerade kleine Summe von 17 Gulden und 6 Batzen auf Kosten
der Allgemeinheit, also der Stadt. 9
Einen Jacob Müller, der im Februar in meiner Herren Verhafftung gelegen 10
35
entlässt man einen Monat später am 13. März 1609. nachdem er Urphede ge¬
schworen hat, aus dem Gefängnis. Ob man ihn anschließend aus der Stadt
verwiesen - hinaus gefüret - hat, wie am 26. Februar eine Frau und am 9. März
einen bösen Buben, wissen wir nicht. 11 Aber wir können an den Stadtrechnun¬
gen ablesen, dass in Schwäbisch Gmünd von März 1609 bis Januar 1610 nicht
gerade wenig verhaftet und Delinquenten in das Gefängnis geworfen wurden:
16 Personen zog man wegen nicht genannter Delikte gefänglich ein i: und zwar
nicht nur aus dem Stadt- sondern auch aus dem Landgebiet der Reichsstadt,
aus Bargau. Brainkofen und Straßdorf, darunter auch zwei Frauen. Die meisten
von ihnen kamen ins Loch im Spittal oder auch auf den Königsthurm. 13 Inter¬
essant in diesem Fall auch ein kleines Detail in der Stadtrechnung zum 17. Juli
1609, wo vermerkt ist, dass der Schlosser für zwei neue Fesseln aus Eisen für
einen Gefangenen - 2 Banndt - anzufertigen, die Summe von einem Gulden,
2 Batzen und 2 Kreuzer erhält. 14
Ebenso interessant ist auch eine andere Strafe - anscheinend für Bagatell¬
delikte: Der Stadtmeisterknecht Basti Stahel und ein Türmer - ein Mann mit
bestimmt großem Lungenvolumen - bekommen im Juni 1609 den Auftrag,
Georg Ferner außzuschreien und umzuplassen — ihn also auszuschreien und
derb abzufertigen. 15 Im Übrigen sollen Streifen auf dem Land im September
und Dezember 16 dafür sorgen, dass man sich auch dort wenigstens dem Gefühl
nach einigermaßen sicher fühlt.
Zehn Gulden für eine Bestattung an ungeweihtem Ort
Noch eine kleine Sensation erregte im Sommer dieses Jahres die Gemüter: Ein
Bauemknecht aus Durlangen, der im dortigen Reichsstadtdorf als Wasenmeis¬
ter fungierte, hatte sich anscheinend selbst aufgehenkt: Für die diskrete Entfer¬
nung des Leichnams — wohl durch den Henker — und für die Bestattung — wohl
auch an ungeweihtem Ort - gab der Magistrat immerhin zehn Gulden aus. 17
Von 1609 bis 1613 zog sich ein Prozess der Stadt Schwäbisch Gmünd beim
Reichskammergericht in Speyer gegen ihren berühmtesten Beisassen Anton
Fugger, Freiherr zu Kirchberg und Weißenhom. Die Stadtoberen hatten Fug¬
ger den Beisitz in ihrer Stadt und in der heute nach ihm benannten Fuggerei
gekündigt, weil er sie des öfteren mit Fäkalworten beschimpfte, sich auch per¬
manent weigerte, städtische Abgaben zu bezahlen und nach städtischer Auf¬
fassung das Testament seiner verstorbenen Frau mit Schenkungen zugunsten
der Schwäbisch Gmünder Kirchen unterschlagen sowie ein Konkubinat mit
seiner Köchin Christine Haffner unterhielt. Eine Aufforderung zur Vorladung
und Rechtfertigung ins Rathaus warf er einfach aus dem Fenster. 18
Im Jahr 1614 ereignete sich am 18. April - einem Freitag - eine Hinrichtung
und wenn man das gängige Ritual einhielt, so fand diese an der Richtstätte bei
36
St. Katharina vor den Toren im Westen der Stadt statt. Hingerichtet d.h. ge¬
köpft mit dem Schwert wurden - wir wissen ebenfalls nicht warum und wofür
- ein Jakob Beck von Waldau und ein Jakob Weeber. 19
Keine drei Monate später, am 10. Juli desselben Jahres 20 wird der „ Apfel¬
kerns von Birkenloh“ hingerichtet - warum? 1614 vermeldet die Chronik des
Friedrich Vogt zum 4. Juli 21 einen Einbruch von Unbekannten in die Stadtpfarr¬
kirche. Das Sakramentshäusle und zwei Kapellen werden geplündert, ohne
dass man je die Täter ermitteln konnte.
Gesicherteren Boden betreten wir da erst wieder im Jänner 1615: Die beiden
Söhne des Schlossers Daniel haben auf den Türmen der Stadt, wo die Waffen
zur Verteidigung lagern, viele Gewehrbüchsen gestohlen und verkauft und die,
die sie nicht mitschleppen konnten, zerstört. Während auf der Suche nach den
beiden der ältere Bruder entkommen kann, wird der jüngere gefasst und ins
Gefängnis eingeliefert: Seine Strafe ist angesichts des schweren Delikts für
die damalige Zeit erstaunlich human: Den jungen Daniel hat man mit Ruthen
ausgestrichen und vielleicht dann noch der Stadt verwiesen. 22
Selbstverstümmelung eines Triebtäters
Im März 1618 - glauben wir der Chronik des Dominikus Debler - hat sich im
Gmündischen Teil von Mögglingen eine Sexualstraftat ereignet: Michael A.,
ein alter Mann, hat sich mit einer jungen verheirateten Ehefrau widerrechtlich
eingelassen und sie darauf mit zwei Stichen getötet, sich danach selbst in die
Gurgel gestochen und anschließend mit einem Schnittmesser die Hoden abge¬
schnitten. Der Mann ist vierzehn Tage später seinen Verletzungen erlegen. Der
Chronist Dominikus Debler kommentierte diesen Fall in seiner rund 180 Jahre
später geschriebenen Chronik folgender Maßen: Dergleichen Factus (= Tat¬
vorgang) soll vor alter Zeit durch Utz Bosel bei St. Catharina auch geschehen
sein , dies verzweifelt Bestie solle ... geheilt worden sein. 23
Lapidar vermerken die Chroniken einen Mord im Mai 1621: Jörg Schmidt
ersticht - aus welchen Motiven wird nicht erwähnt - an diesem Tag einen
Krämer und wird gefänglich eingezogen. Bereits zum 9. Juni vermeldet die
zeitnaheste Chronik seine Hinrichtung mit dem Schwert - wohl auch bei St.
Katharina. 24
Im Jahr 1623 ist der Schlosser Hans Keller offensichtlich im Loch - wahr¬
scheinlich im Spital - gestorben: Die Stadtknechte erhalten dafür - ihn aus
dem Loch zue tragen - ein eigenes Salär.
Dann wird es ruhiger - oder Anfang des 30-jährigen Krieges brechen die
Justizaufzeichnungen ab: Lediglich die Stadtrechnung von 1624 vermeldet
von September bis Dezember 1624 drei Gefangene 25 in den reichsstädtischen
Gefängnissen und im Jahr 1629 untersucht man in einem Prozess den Vorwurf
37
gegen Katharina Bästler, die Absicht gehabt zu haben, die Witwe Katharina
Schedlin mit einem Brei vergiften zu wollen. 26
Gräueltaten einer marodierenden Soldateska
Und dann bricht die Kriminalität von außen in die Reichsstadt ein: Krieg und
Kriegereignisse machen sich bemerkbar. Am 7. Juli 1630 wird Caspar Ziegler
in Wustenried von zwei - wohl marodierenden - Soldaten jämmerlich zerhau-
wen ... und dein den 7. July gestorben. Das Sterbebuch der Münsterpfarrei füg¬
te dem noch tröstend dazu Gott sey Ihm gnädig. 11 Die meisten der folgenden
zusätzlichen Einträge im Sterbebuch bis weit in die 1650-er Jahre haben mit
den Kriegswirren zu tun: Im März 1631 wird Hans Vätter im Nesselbachwald
wohl von Soldaten totgeschlagen, am 8. Februar 1632 wird ein Fuhrmann beim
Sachsenhof erschossen, am 12. Februar der Hirschmüller beim Diebsturm mit¬
ten in der Stadt erstochen und am folgenden Tag beim Schmiedturm ein Bauer
von Täferrot durch einen Soldaten ebenfalls erschossen. 28
Nicht plündernden oder Amok laufenden Soldaten verdankt dagegen Jörg
Eltelin von Mögglingen - aus dem Schwäbisch Gmünder Anteil - seinen Tod,
sondern dem württembergischen Scharfrichter, der ihn nach einem Prozess we¬
gen Bigamie mit dem Schwert am 15. Juni 1631 in Heidenheim hinrichtet und
Hans Megerlin verstirbt beim Unteren Tor auffin Remswasen - also etwa in der
Gegend des heutigen Bahnhofs - schlicht und ergreifend an seiner Trunksucht
- gestorben wegen Brandtwein Triinckens 19
Im Laufe des Jahres 1631 macht der abgemusterte Reitersoldat Leonhardt
Waldtburger aus Trier mit Kumpanen die Straßen um Schwäbisch Gmünd un¬
sicher und überfällt besonders Weinfuhrleute, die er um ihre Waren und Bar¬
schaft bringt. Schwäbisch Gmünder Ordnungskräften gelingt es zwar die Ban¬
de auszuheben, aber vielleicht aus Furcht vor Rache lässt der Magistrat Gnade
vor Recht ergehen: In einer Urfehde erkennt Waldburger sein Unrecht an, wird
dann aber ohne Auflagen am 9. Januar 1632 wieder auf freien Fuß gesetzt. 30
In der Stadt Schwäbisch Gmünd selbst - dort, wo zu dieser Zeit mit Schwe¬
den verbündete Truppen liegen - geht immer noch von Zeit zu Zeit einem
Soldaten das heiße Blut durch: Am 24. Februar 1634 wird Jacob Zoppen von
einem Soldaten erstochen und dan den 6. Tag gestorben, seines Alters 30 Jar,
am 13. März wird ein Fuhrmann von einem Soldaten bei der Wirtschaft zum
Ochsen ermordet. 31
Die „Befreier 46 wüten nicht weniger blutrünstig
Während sich ab Mitte August 1634 vor heranrückenden kaiserlichen Verbän¬
den die schwedischen Auxiliartruppen allmählich aus der Stadt zurückziehen,
wartet die katholisch gebliebene Reichsstadt auf ihre Befreiung. In der Nacht
38
des 20. August 1634 kommen die Befreier aber erst einmal anders als erwartet:
Eine starke kaiserliche Patrouille auf Beutezug übersteigt mit List die Stadt¬
mauer und plündert in der Stadt. Der Schaden beläuft sich immerhin allein im
Spital auf 4000 Gulden und kostet - was viel schlimmer wiegt - mindestens
zwei unbeteiligten Stadtbürgem das Leben 32 : In derselben Nacht erschießen
nämlich die kaiserlichen Plünderer den Glockhenhinger Franz Schmid, wahr¬
scheinlich als er Alarm läutete oder läuten wollte, und bei derselben Attacke
hieb man Hans Schleicher mit einem Säbel so tief in den Fuß, dass er am 9.
November daran verschied - in 9 Wochen sterben miesen - wie es das Toten¬
buch vermerkt. 33
Wer damals etwa geglaubt hat, die kaiserliche, offiziell mit der Stadt ver¬
bündete Soldateska sei weniger blutrünstig als die abgezogene schwedische
Garnison, hatte sich arg getäuscht: Unter den Kaiserlichen geht Mord und
Totschlag weiter - sogar noch etwas aufgedrehter. Am 16. Dezember 1634
werden die Schwäbisch Gmünder Bürger Isaac Windeysen und Lenhard Hauw
auf dem Kitzing von Soldaten erschossen, einen Monat später - am 22. Januar
1635 - wird der 40-jährige Bernhardt Spaman durch Soldaten totgeschlagen,
am 11. Februar ein Soldattenfrau so erstochen worden. Hatt sich dapfer ge-
weret mit dem Degen , am 7. April wird der 27-jährige Caspar Werner bei der
Freimühle von einem Soldatten erschossen und am 17. Mai Peter Neher bei
St. Katharina ebenfalls von kaiserlichen Soldaten totgeschlagen. 34 Die gräu¬
lichste Tat in diesem Zusammenhang meldet das Totenbuch zum 1. September
1635: An diesem Tag machen kaiserliche Soldaten richtige Hatz auf den 22-
jährigen Wilhelm Schedel und fangen ihn schließlich auf dem Remswasen ab
- gegenüber der Herrgottsruhkapelle an der Ausfallstraße nach Aalen vor den
Toren der Stadt gelegen - und ermorden ihn mit villen Stichen und Wunden
jämmerlich Von Konsequenzen der Militärjustiz in diesen Fällen wird nichts
berichtet, auch nicht in einem Fall, der sich nicht im Militärmilieu abspielt und
von dem das Totenbuch am 2. Februar 1635 sehr knapp lediglich berichtet,
dass der Etzechiel Rauscher ist von dem Beppelin zerhauwen worden und dan
gestorben , 36 Ebenfalls im diesem Monat Februar - genauer gesagt am 17. Feb¬
ruar — weist man zwei Frauen aus nicht erwähnten Gründen aus der Stadt und
im Juli liegen zumindest etliche frembde Gefangenen in den reichsstädtischen
Gefängnissen, die Stettmeister Klopfer mit 10 Pfund Brot versorgen muss. 37
Im Jahr 1639 erneuerte man auch wieder korporativ mit allen Zünften die
Hinrichtungsstätte bei St. Katharina' 8 , worauf1642 ein Hafnerssohn ist gericht
worden.
Schnapphähne, Wegelagerer und Viehbanditen
Erst gegen Ende des 30-jährigen Krieges ist die Quellenlage wieder etwas
39
ergiebiger: Und wieder ist es die Soldateska und ihre Untaten, die Eingang
etwa in das Sterbebuch finden. Um den 1. Mai 1647 wird Melchior Weitmann
- diesmal von einem französischen Besatzungssoldaten - mit einer Waffe sehr
schwer verletzt: Ist nicht gleich gestorben, hatt 48 Wochen miesen leidten: 22-
jährig stirbt er am 1. April 1648. 39 Und Melchior Heiner stirbt am 7. Juli 1648,
als man einigen Schnapphana - also Schnapphähnen oder Wegelagerern - ge¬
stohlenes Vieh wieder abjagt und es dabei zu einer Schießerei mit den Vieh¬
banditen kommt - am Rechberg im zarten Alter von 20 Jahren. 40
Auswirkungen des 30-jährigen Krieges lassen sich noch einige Jahre an un¬
geklärten Mordfällen aufzeigen, die wohl in ihrer Mehrzahl von nun stellungs¬
losen Soldaten verübt werden, die sich praktischerWeise auf das Banditentum
verlegen. So wird etwa ein Bauer von Hertikofen im November 1648 bey deß
Heckenschlupfers Behausung erstockhen - hatt keinem kein Laids gethan und
Jakob Kraft. 60 Jahre alt, wird bei den Schnellhöfen am 29. Juni 1649 zu Todt
geschlagen . 41 Am 21. Juni 1652 berichtet eine Chronik, dass der Schwäbisch
Gmünder Bürger Melchior Bestie mit dem Schwert - wohl bei St. Katharina
- hingerichtet wurde. 42
Gerüchte, wie beim Tod der Catharina Scheckhe am 29. Juni 1655, sie sei
vergiftet worden, lassen sich zu ihrer Zeit anscheinend nicht als wahr nachwei-
sen 43 und den Tod des Johann Wolfgang Mayerhöfer am 10. September 1666
darf man getrost als bösen Unfall mit tödlichem Ausgang bewerten: Unwis¬
sentlich wird er von einem Bürger beim Wachestehen auf der Stadtmauer bahn
Judenbad gegen 20 Uhr erschossen, aber erst um 24 Uhr von einem weiteren
Wächter aufgefunden. Verschärfung der Tragödie: Bei dem Schuss auf den nun
Verstorbenen war der eigene Vater anwesend gewesen. 44
Das Eheweib und das ungeborene Kind mit einem Hobel erschlagen
Als reines Beziehungsdrama erscheint ebenfalls die Totschlagsgeschichte an
Anna Maria Threhem am 22. Januar 1673. Die Frau, hochschwanger, ist von
ihrem Mann, einem Schreiner, bei einer häuslichen Auseinandersetzung von
einem Hobel am Kopf so unglücklich getroffen worden, dass sowohl sie wie
auch das ungeborene Kind verschieden sind. Den Schreiner hat man daraufhin
ins Gefängnis gelegt. Zu einem Prozess in dieser Angelegenheit ist es aber nie
gekommen. Der Mann ist außgerissen und darvon kummen A:> - der Gerechtig¬
keit konnte auch hier kein Genüge getan werden.
Offenbar auch nicht im Fall des Caspar Vogelhund, der in einem Wirtshaus
in Ulm von einem losen Gesellen one alle Ursach geschossen wordten und
hieher gefierd wordten und bald darauff gestorben - am 14. Oktober 1678. 46
Mattheus Rod dagegen stirbt in der Untersuchungshaft im Spital, in die er
aus nicht geklärten Gründen gekommen war am 2. Juni 1681 und am 31. März
40
1683 beendet der Soldat Nicolas sein Leben dadurch, dass er sich selbst er¬
schießt. 47
Die beiden weiteren vermerkten ungewöhnlichen Todesfälle waren natürli¬
che Todesfälle, aber so kurios, dass sie das sonst eher wortfaule Totenbuch mit
einigen erläuternden Zeilen kommentiert. Der Februar 1684 war derart kalt,
dass der Stadttagelöhner Jacob Kögel am 19. Februar bei der Arbeit erfriert
und am 7. März desselben Jahres erleidet Veit Schmid den Tod, als er versucht
beim Frühlingshochwasser vor dem Waldstetter Tor Holz aus dem Wasser zu
fischen, dabei das Gleichgewicht verliert und vom Fluss hinweggespült wird
und erst beim Sachsenhof tot aus der Rems geborgen werden kann. 48
Französische Belagerung verhindert ein ordentliches Begräbnis
Am 16. Dezember 1688 meldet der Totenbuchführer und Mesner an Heilig¬
kreuz. Franz Balthasar Herlikofer, das Ableben seiner Mutter mit den zusätz¬
lichen Zeilen: Sold den 17. begraben worden sein , aber weher großer Gefahr
des Franzhosen nit senken .... dass also ein Begräbnis wegen der Franzosenge¬
fahr nicht stattfinden konnte. Tatsächlich stehen an diesem Tag die Franzosen
unter General Melac - dem Zerstörer Heidelbergs - vor den Toren Schwäbisch
Gmünds. Erst nach Bezahlung saftiger Kriegssteuem an die Franzosen und
nachdem man dem General umb Verschonung 300 Gulden vermacht und ihm
noch ein Reitpferd im Wert von 90 Gulden dazu gibt, wird die Stadt vor Erobe¬
rung und Plünderung verschont. 49
Im Zeitraum vom 10. Juni 1688 bis zum 20. November 1689 können in
der Reichsstadt dann noch fünf Stadtausweisungen aus den Stadtrechnungen
erschlossen werden: Drei allein sind als Landstörzer - heute Nichtsesshafte
genannt - gekennzeichnet, davon eine Frau und ein Zigeuner. Sie alle werden
vom Scharfrichter aus der Stadt mit Ruten gepeitscht. 50
Mithin für großes Aufsehen sorgt im Anfang des Jahres 1689 der Prozess
gegen den Goldschmied Hans Jacob Schädel, seine Frau und einen gewis¬
sen Mann namens Brüderle wegen Geldfälschung: Auch hier sind fast keine
Quellen mehr vorhanden. Wir wissen lediglich, dass erwähnter Schädel - auch
Fechter genannt - im Jahr 1688 sein Vermögen wegen der schon erwähnten
Kriegsgefahr durch die Franzosen nach Nürnberg geflüchtet hat. ehe ihm in
Schwäbisch Gmünd der Prozess gemacht wird.
Geheimer Prozess für einen geldfälschenden Goldschmied
Anscheinend hat Goldschmied Schädel mit seinem Prägwerk falsche Mün¬
zen produziert und war beim Ausgeben dieses Geldes aufgefallen und Anfang
Januar 1689 verhaftet worden. 51 In Folge seines Prozesses werden die Ober¬
achtmeister der Gold- und Silberschmiedezunft vom Magistrat aufgefordert,
41
auf alle Goldschmiede in der Stadt einzuwirken, ihre Prägewerkzeuge beim
Magistrat für weitere Untersuchungen - etwa ob noch andere Geld gefälscht
haben - abzugeben. 52 Der Prozess und die Untersuchungen gegen den Gold¬
schmied Schädel und seine Komplizen laufen geheim - jedenfalls unter Aus¬
schluss der Öffentlichkeit. Die Tochter des Seilers Hansen, die am 31. Januar
vom Dachboden des Verhörlokals der Befragung heimlich zugeschaut hat, wird
deswegen ein scharfer Verweis erteilt. Wohl Anfang März ist Schädel schuldig
gesprochen und wegen seiner Geldmcicherey geköpft und auf einem Scheiter¬
haufen verbrennt worden; seine Frau und der Mitkomplize Brüderle werden
wegen Mittäterschaft lediglich geköpft. 53 Im Übrigen hat der Magistrat einen
großen Teil des Vermögens des Delinquenten eingezogen, das er kurzer Hand
zum nit rechtmessig versteuertem Guet 64 erklärte.
Geldmachen war anscheinend in diesem Jahr die große Mode. Auch der
Schnitzer Johann Michael Maucher - Schöpfer des großartigen barocken
Orgelprospekts in der Heilig-Kreuz-Pfarrkirche - wird wegen Geldmachens
auffällig, kann sich aber noch rechtzeitig vor seiner Verhaftung aus der Stadt
absetzen. Da hilft es nichts, dass der städtische Kanzlist ihn und seinen Kum¬
pan Michael Knaur wiederholt durch schriftlichen Anschlag auffordert sich zu
stellen. 55 In Abwesenheit wird Maucher dann im kommenden Jahr auf ewig
relegiert. 56
Interessant auch wie rigide man sich von Seiten des Magistrats in familiä¬
re Zwistigkeiten einmischt: Jakob Herliköfer, der im Streit seinen Schwager
Jacob Mayerhöfer grün und blau geschlagen hatte, wird zu einer Geldstrafe
verurteilt, ihm aber weiterhin angedroht, wenn in seinen lästerlichen Thaten ...
keine Besserung eintrete, ihn künftig auf die Galere schicken zu wollen.'
Anfänge der Fremdenpolizei
Im Übrigen glaubt man in diesen unruhigen Zeiten durch mehr Überwa¬
chung für mehr Sicherheit in der Stadt sorgen zu können. Den Stadtknechten
Sebastian Bukh und Sebastian Schedel jedenfalls wird aufgetragen, diefremb-
de Raisendte under den Thoren auffzuschreiben - rudimentäre Bildung einer
Art von Fremdenpolizei im Zeitalter des Barocks in der Reichsstadt. 38
Um eine Art Rache scheint es sich bei dem Totschlag an dem hochfürstli¬
chen ellwangischen Cammerrath, Landhauptmann und Forstinspektor Johann
Max Conrad Fridmann gehandelt zu haben, der da von einem Woellwarth auf
der Straße zwischen Zimmern und Hussenhofen am 15. Oktober 1693 tottge¬
schossen wordten . 39
Das Jahrhundert endet denn auch mit Mord und Totschlag: Am 16. Mai 1699
erschießen rechbergische Untertanen einen unschuldigen Zigeiner. Die Schwä¬
bisch Gmünder begraben den Unglücklichen in der St. Leonhardskirche. 60
42
1 Zur Aktenvernichtung im 19. Jahrhundert vgl. K. J. Herrmann: Gauner - Ganoven - Galgen¬
vögel. Schwäbisch Gmünd, Einhorn Verlag 2000, 8. Compendioser Extract aus denen Kayserl.
Und Königlichen Privilegiis und unterschiedlichen Criminal-Actis. wie daß allhiesige Statt-
und Malefiz Gerichte zu Schwäbisch Gemünde vor alten und jetzigen Zeiten gehalten und was
man bey vorfallenden peinlichen Processen und darauf folgenden Executionen der Übelthäter
weiterß der Ordnung nach zu observieren hat. Extrahiert und zusammen getragen Anno 1729.
(= Kriminalordnung 1729). StA Schwäbisch Gmünd. Criminalia Fach 22 Ordner E Umschlag
82
2 H.Ehmer: Schwäbisch Gmünd im Zeitalter der Reformation und der Gegenreformation. In:
Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, hrsg. K. J. Herrmann. Aalen - Stuttgart 1984. 215.
Zur Hinrichtungsstätte allgemein vgl. K. J. Herrmann: Ganoven - Gauner - Galgenvögel.
Schwäbisch Gmünd. Einhorn Verlag 2000, 46-50
3 Vgl. dazu K. Graf: Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert. Einhorn Jahr¬
buch 1994. 110
4 Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü.1540. Zu den Urfehden der Stadt Schwäbisch Gmünd
im 15. Jahrhundert vgl. K. J. Herrmann. die gerechtigkeit mit bannherzigkeit vermischt “:
Urfehden in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 15. Jahrhundert - Ein Beitrag zur Krimi¬
nalgeschichte. Einhorn Jahrbuch 2003
5 STR I 1606. 90 verso vom 17. April: fol. 96 vom 10. Juni; fol. 93 vom 11. Mai: fol. 93 verso
vom 11. Mai; fol. 101 vom 14. Juli; fol. 103 verso vom 11. August
6 STR II 1606 fol. 95
7 STR II 1606 fol. 80. 1 Batzen = 4 Kreuzer: 60 Kreuzer = 1 Gulden
8 STR II 1606 fol. 85; STR II 1606 fol. 96
9 STR II 1606 fol.87
10 STR 11 1609 fol. 89 verso vom 13. Februar 1609
11 STR I 1609 fol. 90 verso; fol. 92 verso
12 STR I 1609 fol. 92 verso von März 12; STR I 1609 fol. 92 verso von März 14; STR I 1609 fol.
94 verso von April 21: STR I 1609 fol. 96: fol. 97 verso von April 23: fol. 100 von Mai 29;
fol. 103 verso von Juni 19: fol. 104 von Juni 20: fol. 108 von März 12; fol. 92 verso März 14
und fol. 94 verso April 26: fol. 96 von April 6: fol. 97 verso von April 23; fol. 100 von Mai 29;
fol. 103 verso vom Juni 19: fol.104 von Juli 4; fol. 107 von Juli 13; fol. 109 verso von Juli 17;
fol.l 12 von August 129; fol.96 verso vom November 14: fol. 107 von 1610 Januar 22
13 STR II 1609 fol. 96 verso
14 STR I 1609 fol. 108 verso
15 STR I 1609 fol. 103
16 STR II 1609 fol. 85 verso und fol. 103 verso
17 STR I 1609 fol. 107 von Juli 13; fol. 111 verso von Juli 30: STR I 1609 fol. 107 von Juli 13;
fol. 111 verso von Juli 30
18 K.J.Herrmann/ H.Ohnewald, Wenn die Steine reden könnten. 1986.49-52; Reichskammerge¬
richt E - G Nr. 1140-1142
19 F.X.Debler 48: Friedrich Vogt.
20 F.X.Debler, 48: Friedrich Vogt meldet die Hinrichtung zu 1615
21 F. Vogt, Chronik 186
22 Chronik Friedrich Vogt
23 D. Debler. Chronik 5.1, 195-196
24 F. Vogt. Chronik 187: D.Debler. Chron.5/1.192 und F.X.Debler. Chronik 480 mit abweichen¬
den Daten
25 STR II 1624 fol. 116 verso, fol. 122 und fol. 127
26 Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü.1552
27 Totenbuch I 6 b
28 Totenbuch I 9, 11 b
29 STA Stuttgart A 209 Bü. 1133: Erhalten hat sich lediglich das Urteil. Totenbuch I 14.
30 Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü. 1553
43
31 Totenbuch I 22; zur Sache vgl. K. J. Herrmann: Besondere Einträge aus den Sterbebiichem der
Münsterpfarrei in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd während des 30jährigen Krieges. In:
Einhorn Jahrbuch 1992. 162 ff. und neuerdings ausführlich H. D. Heiss: Die Sterbebücher der
Liebfrauenkirche in Schw. Gmünd 1629 bis 1809. masch. 2002.
32 Zur Sache vgl. K. J. Herrmann: Politik, Krieg und Reichsstadt - Strukturen im 17. Jahrhundert.
In: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, hrsg. K. J. Herrmann. Stadtarchiv 1984. 238
33 Totenbuch I 26 b, 31
34 Totenbuch I 36b. 37 b. 38 b. 40 b. 41 b
35 Totenbuch 148 b
36 Totenbuch 138
37 STR I 1635 fol. 89, fol. 94. fol. 94 verso.
38 F. Vogt. Chronik 194: D. Debler. Chronik 5/1. 232; F.X.Debler. Chronik 487: Regesten St.
Katharina Nr. 292
Totenbuch I 97
40 Totenbuch I 98
41 Totenbuch I 99b. 102
42 D.Debler. Chronik 5/1,241
43 Totenbuch I 114 b.
44 Totenbuch I 145 b.
45 Totenbuch I 164
46 Totenbuch I 181 b
47 Totenbuch II 9. 17
48 Totenbuch II 22
49 Totenbuch II 43; STR II 1688 fol. 54 verso zu 1688 Dezember 17
50 STR I 1688 fol. 112 verso, fol. 115 verso: STR II 1689 fol.l 13. fol. 115 verso
51 Termin kann erschlossen werden durch das Ansucheschreiben des Schwäbisch Gmünder Ma¬
gistrats an den von Nürnberg und dessen Antwort vom 26. Januar. Vgl. Reichsstadt Nürnberg.
Verlässe des Innern Rats Nr.2888 fol. 21 verso - 22. freundliche Mitteilung von Archivoberrä¬
tin Schmidt-Fölkersamb vom Staatsarchiv Nürnberg am 4.01.2001
52 RP 1689 fol. 2a vom Februar 1
53 Kriminalordnung 1729 fol. 4
54 STR II 1689 fol. 23 verso vom 5. Januar 1690
55 STR II 1689 fol. 111 verso von Oktober 17
56 RP 1689/95 fol. 31 verso
5/ RP. 1689 fol. 5a von Februar 18
58 STR II 1689 fol. 122 verso von 1669 Januar 19
59 Totenbuch II 81
60 Totenbuch II 114
44